Gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn die Erbfolge nicht durch ein Testament geregelt ist.
Wird nach einer öffentlichen Bekanntmachung kein Erbe gefunden, tritt nach einer vom zuständigen Gericht festgelegten Frist das sogenannte Heimfallsrecht ein, d.h. der Staat zieht das Erbe zu seinen Gunsten ein.
Oft ist es jedoch so, daß legitimierte Erben durch verschiedenste Ereignisse, wie Krieg, Vertreibung, Emigration, Staatenseparation, etc. keine Kenntnis darüber haben, erbberechtigt zu sein. In solchen Fällen gestaltet sich die Suche nach diesen meist als äußerst kompliziert und ist zudem sehr zeit- und kostenintensiv. (... weiter)
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