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Höchstwahrscheinlich wurden Sie bereits von einem unserer Genealogen telefonisch oder postalisch davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie als Erbe einer Nachlassangelegenheit in Frage kommen. Da wir uns sicher sind, dass Sie nun einige Fragen haben, haben wir nachstehend einen kleinen Frage- und Antwortkatalog für Sie zusammengestellt, der die wichtigsten Bereiche des Ablaufes zusammenfasst.
 
Frage: Wie sind Sie auf mich als potentiellen Erben gekommen?

Antwort: Unsere sich oftmals über Jahre andauernden genealogischen Recherchen (Archive, Standesämter, Matriken, etc.) haben ergeben, dass Sie mit der Erblasserin/dem Erblasser höchstwahrscheinlich erbrechtlich verwandt sind. Bedenken Sie dabei bitte, dass man entfernte Verwandte nicht immer persönlich kennen muss und diese oftmals auch im Ausland leben.
 
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