Nicht jeder Fall endet leider mit einem Happy End; dass ein Erbe unwillig ist, das Erbe anzutreten kam gelegentlich vor, jedoch noch nie zuvor in einem Fall mit einem Volumen von über 1 Million Euro.
Ein deutsches genealogisches Büro verfolgte seit Jahren die Spur eines von Polen nach Deutschland, später nach Großbritannien und schlussendlich nach Neuseeland Ausgewanderten und teilte die Anspruchsberechtigung dem Erben postalisch mit, woraufhin dieser zurückschrieb, dass er daran nicht interessiert sei.
Unsere Partner nahmen an, dass dies eventuell mit einer allfälligen jüdischen Abstammung des Erben zusammenhängen könne und eventuell Briefe aus Deutschland aufgrund der Vorkommnisse im 2. Weltkrieg mit großem Mißtrauen verstanden würden, weshalb sie uns baten, den Herren zu kontaktieren, da wir über einen jüdischen Mitarbeiter verfügen, der eventuell in einem persönlichen Gespräch den Erben davon überzeugen könnte, dass hier tatsächlich ein Erbschaftsfall vorliegt, an dem der Neuseeländer anspruchsberechtigt sei. |