Judikatur - Deutschland
 
LG Darmstadt, Urt. v. 29.6.2000, AZ 13 O 15/99, NJW - RR 2001, 1015f = ZEV 2001, 368

Eine Erfolgshonorarvereinbarung, in der sich der Erbe verpflichtet, für die bisherige Ermittlungstätigkeit ein Honorar in Höhe von 30% zzgl. MwSt des ihm aus dem Nachlass zufließenden Betrages, ist wirksam.

Kammergericht (KG), Urt. v. 05.11.2001, AZ 26 U 10301/00

Wirksamkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Erbenermittlern und Erbe über 25% des dem Erben zufallenden Nachlasses zzgl. MwSt.

LG Ellwangen, Urt. v. 14.05.2003, AZ 5 O 95/03

Wirksamkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Erbenermittlern und Erbe über 25% des dem Erben zufallenden Nachlasses zzgl. MwSt.
 
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