LG Darmstadt, Urt. v. 29.6.2000, AZ 13 O 15/99, NJW - RR 2001, 1015f = ZEV 2001, 368
Eine Erfolgshonorarvereinbarung, in der sich der Erbe verpflichtet, für die bisherige Ermittlungstätigkeit ein Honorar in Höhe von 30% zzgl. MwSt des ihm aus dem Nachlass zufließenden Betrages, ist wirksam.
Kammergericht (KG), Urt. v. 05.11.2001, AZ 26 U 10301/00
Wirksamkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Erbenermittlern und Erbe über 25% des dem Erben zufallenden Nachlasses zzgl. MwSt.
LG Ellwangen, Urt. v. 14.05.2003, AZ 5 O 95/03
Wirksamkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Erbenermittlern und Erbe über 25% des dem Erben zufallenden Nachlasses zzgl. MwSt. |